22-10-2009, 05:00 PM
Gestern habe ich die vielen Briefe der Heiden vergangener Zeiten durchgesehen und bin dabei immer wieder auf die Diskussionen um einen heidnischen Dachverband gestoßen. Was gab es da nicht alles an Papieren, Treffen, Diskussionen, Streitereien bis zum jeweiligen Scheitern.
Dadurch angeregt greife ich diese Thematik hier einmal wieder auf, und zwar im öffentlichen Bereich, damit sich auch Heiden anderer Richtungen daran beteiligen können.
Zuerst muß man fragen, ob wir überhaupt einen Dachverband wollen und brauchen. Einige werden sagen: Wozu, wir haben unsern Verein, unsere Gemeinschaft, mehr brauchen wir nicht. Andere verweisen auf bestehende Dachverbände.
Ich persönlich denke, daß wir in Deutschland einen Dachverband brauchen könnten. Auch das durchaus etablierte Judentum hat einen "Zentralrat", und selbst die Moslems haben sich so ein Gremum geschaffen, obwohl diese Religionen doch sicher viel etablierter in der Gesellschaft sind, als wir. Es kann also nichts schaden, wenn wir uns auch entsprechend organisieren würden.
Zuerst müssen wir uns aber fragen, woran es lag, daß bisherige Aktivitäten erfolglos blieben. Denn nur aus den Fehlern der Vergangenheit kann man lernen.
Hauptursache ist die Befürchtung, andere redeten einem in seinen eigenen Glauben hinein. Dann kommen so allzumenschliche Schwächen wie die Angst, von seinem Vorstandsposten enthoben zu werden, hinzu. Heidentum ist (noch) eine Religion für Randgruppen und Gescheiterte, und wenn von denen einer mal eine kleine Anerkennung als Vorständler erreicht hat, will er das nicht aufgeben. Auch die Angst vor zu großer Nähe einer Konkurrenz ist da, oder die Befürchtung, mit politischen Abenteuerern oder religiösen Extremisten (z. B. Satanisten) in einen Topf zu gelangen. Außerdem sind viele Heiden miteinander verstritten.
Ein zukünftiger Dachverband muß also so strukturiert sein, daß diese Befürchtungen nicht auftauchen.
Wie könnte nun so ein DV aussehen. Zuersteinmal kann ein "Dachverband" nur das sein, was der Name auch sagt: Ein "Dach" über verschiedene "Verbände". "Verbände" sind Vereine, Körperschaften oder dergl. mit eindeutiger juristischer Struktur. Im Falle von heidnischen Gruppen kommen also nur Vereine in Frage. Man kann Einzelpersonen nicht hinzunehmen und mit eingetragenen Vereinen gleichsetzen. Das wäre ungerecht und eine Verfälschung des Stimmverhältnisses. Dann gibt es im Heidentum auch zahlreiche Gruppen, die kein Verein sind, aber als Gemeinschaft existieren (z. B. die Armanen). Ich würde sie auch nicht mithineinnehmen wollen, denn niemand kann überprüfen, ob so eine Gruppe überhaupt existiert (ein Verein kann das immerhin an Hand amtlicher Unterlagen beweisen), niemand haftet für so eine Gruppe. Wenn so eine Gemeinschaft mit hinein will, dann muß sie sich eben zuerst juristisch als Verein eintragen lassen.
Aufgaben des DV sind die Vertretung des Heidentums in der Gesellschaft. Der DV besteht dann aus einem Gremium in dem jeder der beteiligten Vereine stimmberechtigte Vertreter hat. Die Anzahl der Vertreter sollte gleich sein, denn die Gruppen haben kein Interesse daran, ihre Mitgliederlisten offenzulegen. Eine Gemeinschaft mit 200 Mitgliedern hat zwar dann gleiches Stimmrecht, wie eine mit nur 50, aber das ist nicht zu verhindern. Ich schlage vor, jede der am DV beteiligten Gruppen entsendet 2 Vertreter in dieses Gremium, das ich jetzt mal einfach isländisch Lögretta nenne. Diese Vertreter werden in ihren Gemeinschaften gewählt, oder bestimmt, das entscheidet die Gemeinschaft selbst. Sie kann auch ihre Vorsitzenden schicken, wie sie will. Es sind nur nie mehr als 2 pro Gruppe stimmberechtigt und diese beiden sind durch ein Schreiben des Gruppenvorstandes akreditiert. Welche Vertreter das sind, kann die jeweilige Gruppe jederzeit wechseln, d. h. man ist immer nur für eine Sitzung akreditiert (es sollen schließlich keine ausgetretenen oder abgewählten Leute weiterhin im DV Sitz und Stimme haben können).
Die Zuständigkeit des DVs muß auf reine Fragen der Vertretung beschränkt bleiben. Religiös-inhaltliche Veränderungen darf der DV nicht vornehmen, tagespolitische Äußerungen auch nicht. Denn der DV ist nur ein Vertretungsgremium, es sind keine Leute mit Offenbarungen, keine Priester oder dergl. Und es muß ein Vetorecht für jede Gemeinschaft geben, welches durch deren zwei Vertreter ausgeübt wird. Jede Gemeinschaft kann damit also einen Beschluß des DV kippen. Damit ist gewährleistet, daß der DV nichts gegen den Willen seiner Mitglieder beschließen kann. Sollte eine Gruppe zu einem Treffen einmal nicht erschienen sein, darf das nicht genutzt werden, um hinter ihrem Rücken etwas durchzubringen. Ein Veto kann auch noch später eingelegt werden, wenn die Gruppe nicht informiert worden war.
Wir wollen keinen Oberheiden, sondern der DV (die Lögretta) ist das höchste Gremium. Die Lögretta kann (muß aber nicht) einen Sprecher aus dem Kreis der Vertreter wählen, der sich z. B. an die Medien wendet. So ein Sprecher aber ist voll an die Beschlüsse und Weisungen des DV gebunden und darf keine eigenen Interpretationen verkünden.
Die inhaltlichen Vorgaben kommen von den Gemeinschaften, je nach deren Prioritäten. Derartige Vorgaben hat der DV umzusetzen, nicht abzulehnen. Z. B.: Eine Gemeinschaft will an den Externsteinen ein großes Blot feiern. Wenn dieser Wunsch in den DV getragen wird, hat der alles ihm mögliche zu tun, um das Vorhaben umzusetzen, er kann es nicht abblocken (etwa mit der Begründung: Wollen wir nicht, ist eh aussichtslos, oder dergl.). Der religiös begründete Wille einer Gemeinschaft muß akzeptiert werden. Und wenn der DV etwas abblocken würde, entstünde bei der jeweiligen Gruppe die Notwendigkeit, sich selbst zu vertreten und damit den DV hinfällig zu machen.
Die Frage nach politischen Extremisten. Viele Gemeinschaften wurden schon in der Vergangenheit in eine rechte Ecke gestellt. Das geschieht durch Medien usw., und niemand vermag zu sagen, ob so eine Einschätzung stimmt, oder nur erfunden ist. Deswegen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 1 bedeutet, wir lassen alle Vereine zu, die in unserm Land legal zugelassen sind. Das kann allerdings bedeuten, daß so extreme Gruppen wie der Asgard Bund e. V. des Rechtsextremisten Priem theoretisch auch in den DV kommen könnte. Deswegen wäre Möglichkeit 2, alle diejenigen Vereine zuzulassen, die nicht in einem offiziellen Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden. Sollte eine Gruppe dort zu finden sein, und dennoch in den DV wollen, dann muß sie eben zuvor auf dem juristischen Wege ihre Auflistung im VS-Bericht verhindern. Nachteil dieser Möglichkeit: Man gibt quasi dem Staat die Möglichkeit, über die Zusmmensetzung des DV mit zu entscheiden, und sollte sich der DV zu einem wirksamen Instrument entwickeln, könnte der Staat versucht sein, ihn dadurch zu zerstören, daß er Gruppen daraus in seinen Berichten aufführt, um so deren Ausschluß aus dem DV zu erreichen. Und wenn man bedenkt, daß z. B. die Linkspartei auch noch vom VS beobachtet wird, dann ist diese Möglichkeit sicher auch nicht optimal.
Die Aufnahme wird von einer Gruppe erklärt, wenn sie den Vorgaben entspricht. Eine Abstimmung bedarf es dafür nicht (das ist nötig, damit nicht Vereine ihre Konkurrenten heraushalten können). Eine Gruppe wird ausgeschlossen, wenn sie die Kriterien nicht erfüllt. Im Streitfalle kann ein Schriedsgericht aus 3 Personen, auf die sich beide Seiten einigen, endgültig entscheiden.
Die Mitglieder des DV stimmen zu, sich in der Öffentlichkeit nicht zu bekämpfen, mögliche Differenzen werden im DV geklärt.
Ausrichtung des DV ist das germanische Heidentum (in jeder Form), man könnte auch das celtische mit hinzunehmen. Eine Präambel oder Grundaussage ist nicht nötig und schränkt nur unnötig ein. Lediglich auf die Götter sollten sich alle beziehen (Namen und Anzahl solln dabei nicht erwähnt werden), z. B. "Dachverband für die germanische und celtische Götterreligion". Eine gewisse Festlegung muß sein, damit es nicht ein Occultisten- und Satanistenverein wie "Concilium GENA" wird. Es soll schon um Religion, nicht Occultismus, gehen.
Jede beteiligte Gruppe unterstützt den DV durch einen Jahresbeitrag. Der DV informiert durch einen Rundbrief und seine Sitzungen sind für ausgewiesene Mitglieder der angeschlossenen Vereine offen, die dort zwar Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht haben. Die Tagungen des DV finden zunächst einmal jährlich auf einem noch zu bestimmenden altheidnischen Thingplatz, also im Freien, statt.
Soweit mein Entwurf. Verbesserungsvorschläge erwünscht, insbesondere von Mitgliedern anderer heidnischer Vereine: Was müßte man noch ändern, damit auch sie sich hier wiederfinden könnten?
Wahrscheinlich wäre es besser, so einen Entwurf zuerst den in Frage kommenden Vereinen zuzusenden, statt ihn hier schon öffentlich zu diskutieren. Aber ich denke in Anbetracht des Mißtrauens untereinander ist der Gang in die Öffentlichkeit der einzigste gangbare Weg. Wenn alle Befürchtungen und Hinderungsgründe öffentlich geäußert und geklärt werden, ist das besser, als wenn aus dem Verborgenen gemauschelt wird. Und es ist ja auch nur ein Entwurf, eine Diskussionsgrundlage.
Lichtgruß, Geza
Dadurch angeregt greife ich diese Thematik hier einmal wieder auf, und zwar im öffentlichen Bereich, damit sich auch Heiden anderer Richtungen daran beteiligen können.
Zuerst muß man fragen, ob wir überhaupt einen Dachverband wollen und brauchen. Einige werden sagen: Wozu, wir haben unsern Verein, unsere Gemeinschaft, mehr brauchen wir nicht. Andere verweisen auf bestehende Dachverbände.
Ich persönlich denke, daß wir in Deutschland einen Dachverband brauchen könnten. Auch das durchaus etablierte Judentum hat einen "Zentralrat", und selbst die Moslems haben sich so ein Gremum geschaffen, obwohl diese Religionen doch sicher viel etablierter in der Gesellschaft sind, als wir. Es kann also nichts schaden, wenn wir uns auch entsprechend organisieren würden.
Zuerst müssen wir uns aber fragen, woran es lag, daß bisherige Aktivitäten erfolglos blieben. Denn nur aus den Fehlern der Vergangenheit kann man lernen.
Hauptursache ist die Befürchtung, andere redeten einem in seinen eigenen Glauben hinein. Dann kommen so allzumenschliche Schwächen wie die Angst, von seinem Vorstandsposten enthoben zu werden, hinzu. Heidentum ist (noch) eine Religion für Randgruppen und Gescheiterte, und wenn von denen einer mal eine kleine Anerkennung als Vorständler erreicht hat, will er das nicht aufgeben. Auch die Angst vor zu großer Nähe einer Konkurrenz ist da, oder die Befürchtung, mit politischen Abenteuerern oder religiösen Extremisten (z. B. Satanisten) in einen Topf zu gelangen. Außerdem sind viele Heiden miteinander verstritten.
Ein zukünftiger Dachverband muß also so strukturiert sein, daß diese Befürchtungen nicht auftauchen.
Wie könnte nun so ein DV aussehen. Zuersteinmal kann ein "Dachverband" nur das sein, was der Name auch sagt: Ein "Dach" über verschiedene "Verbände". "Verbände" sind Vereine, Körperschaften oder dergl. mit eindeutiger juristischer Struktur. Im Falle von heidnischen Gruppen kommen also nur Vereine in Frage. Man kann Einzelpersonen nicht hinzunehmen und mit eingetragenen Vereinen gleichsetzen. Das wäre ungerecht und eine Verfälschung des Stimmverhältnisses. Dann gibt es im Heidentum auch zahlreiche Gruppen, die kein Verein sind, aber als Gemeinschaft existieren (z. B. die Armanen). Ich würde sie auch nicht mithineinnehmen wollen, denn niemand kann überprüfen, ob so eine Gruppe überhaupt existiert (ein Verein kann das immerhin an Hand amtlicher Unterlagen beweisen), niemand haftet für so eine Gruppe. Wenn so eine Gemeinschaft mit hinein will, dann muß sie sich eben zuerst juristisch als Verein eintragen lassen.
Aufgaben des DV sind die Vertretung des Heidentums in der Gesellschaft. Der DV besteht dann aus einem Gremium in dem jeder der beteiligten Vereine stimmberechtigte Vertreter hat. Die Anzahl der Vertreter sollte gleich sein, denn die Gruppen haben kein Interesse daran, ihre Mitgliederlisten offenzulegen. Eine Gemeinschaft mit 200 Mitgliedern hat zwar dann gleiches Stimmrecht, wie eine mit nur 50, aber das ist nicht zu verhindern. Ich schlage vor, jede der am DV beteiligten Gruppen entsendet 2 Vertreter in dieses Gremium, das ich jetzt mal einfach isländisch Lögretta nenne. Diese Vertreter werden in ihren Gemeinschaften gewählt, oder bestimmt, das entscheidet die Gemeinschaft selbst. Sie kann auch ihre Vorsitzenden schicken, wie sie will. Es sind nur nie mehr als 2 pro Gruppe stimmberechtigt und diese beiden sind durch ein Schreiben des Gruppenvorstandes akreditiert. Welche Vertreter das sind, kann die jeweilige Gruppe jederzeit wechseln, d. h. man ist immer nur für eine Sitzung akreditiert (es sollen schließlich keine ausgetretenen oder abgewählten Leute weiterhin im DV Sitz und Stimme haben können).
Die Zuständigkeit des DVs muß auf reine Fragen der Vertretung beschränkt bleiben. Religiös-inhaltliche Veränderungen darf der DV nicht vornehmen, tagespolitische Äußerungen auch nicht. Denn der DV ist nur ein Vertretungsgremium, es sind keine Leute mit Offenbarungen, keine Priester oder dergl. Und es muß ein Vetorecht für jede Gemeinschaft geben, welches durch deren zwei Vertreter ausgeübt wird. Jede Gemeinschaft kann damit also einen Beschluß des DV kippen. Damit ist gewährleistet, daß der DV nichts gegen den Willen seiner Mitglieder beschließen kann. Sollte eine Gruppe zu einem Treffen einmal nicht erschienen sein, darf das nicht genutzt werden, um hinter ihrem Rücken etwas durchzubringen. Ein Veto kann auch noch später eingelegt werden, wenn die Gruppe nicht informiert worden war.
Wir wollen keinen Oberheiden, sondern der DV (die Lögretta) ist das höchste Gremium. Die Lögretta kann (muß aber nicht) einen Sprecher aus dem Kreis der Vertreter wählen, der sich z. B. an die Medien wendet. So ein Sprecher aber ist voll an die Beschlüsse und Weisungen des DV gebunden und darf keine eigenen Interpretationen verkünden.
Die inhaltlichen Vorgaben kommen von den Gemeinschaften, je nach deren Prioritäten. Derartige Vorgaben hat der DV umzusetzen, nicht abzulehnen. Z. B.: Eine Gemeinschaft will an den Externsteinen ein großes Blot feiern. Wenn dieser Wunsch in den DV getragen wird, hat der alles ihm mögliche zu tun, um das Vorhaben umzusetzen, er kann es nicht abblocken (etwa mit der Begründung: Wollen wir nicht, ist eh aussichtslos, oder dergl.). Der religiös begründete Wille einer Gemeinschaft muß akzeptiert werden. Und wenn der DV etwas abblocken würde, entstünde bei der jeweiligen Gruppe die Notwendigkeit, sich selbst zu vertreten und damit den DV hinfällig zu machen.
Die Frage nach politischen Extremisten. Viele Gemeinschaften wurden schon in der Vergangenheit in eine rechte Ecke gestellt. Das geschieht durch Medien usw., und niemand vermag zu sagen, ob so eine Einschätzung stimmt, oder nur erfunden ist. Deswegen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 1 bedeutet, wir lassen alle Vereine zu, die in unserm Land legal zugelassen sind. Das kann allerdings bedeuten, daß so extreme Gruppen wie der Asgard Bund e. V. des Rechtsextremisten Priem theoretisch auch in den DV kommen könnte. Deswegen wäre Möglichkeit 2, alle diejenigen Vereine zuzulassen, die nicht in einem offiziellen Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden. Sollte eine Gruppe dort zu finden sein, und dennoch in den DV wollen, dann muß sie eben zuvor auf dem juristischen Wege ihre Auflistung im VS-Bericht verhindern. Nachteil dieser Möglichkeit: Man gibt quasi dem Staat die Möglichkeit, über die Zusmmensetzung des DV mit zu entscheiden, und sollte sich der DV zu einem wirksamen Instrument entwickeln, könnte der Staat versucht sein, ihn dadurch zu zerstören, daß er Gruppen daraus in seinen Berichten aufführt, um so deren Ausschluß aus dem DV zu erreichen. Und wenn man bedenkt, daß z. B. die Linkspartei auch noch vom VS beobachtet wird, dann ist diese Möglichkeit sicher auch nicht optimal.
Die Aufnahme wird von einer Gruppe erklärt, wenn sie den Vorgaben entspricht. Eine Abstimmung bedarf es dafür nicht (das ist nötig, damit nicht Vereine ihre Konkurrenten heraushalten können). Eine Gruppe wird ausgeschlossen, wenn sie die Kriterien nicht erfüllt. Im Streitfalle kann ein Schriedsgericht aus 3 Personen, auf die sich beide Seiten einigen, endgültig entscheiden.
Die Mitglieder des DV stimmen zu, sich in der Öffentlichkeit nicht zu bekämpfen, mögliche Differenzen werden im DV geklärt.
Ausrichtung des DV ist das germanische Heidentum (in jeder Form), man könnte auch das celtische mit hinzunehmen. Eine Präambel oder Grundaussage ist nicht nötig und schränkt nur unnötig ein. Lediglich auf die Götter sollten sich alle beziehen (Namen und Anzahl solln dabei nicht erwähnt werden), z. B. "Dachverband für die germanische und celtische Götterreligion". Eine gewisse Festlegung muß sein, damit es nicht ein Occultisten- und Satanistenverein wie "Concilium GENA" wird. Es soll schon um Religion, nicht Occultismus, gehen.
Jede beteiligte Gruppe unterstützt den DV durch einen Jahresbeitrag. Der DV informiert durch einen Rundbrief und seine Sitzungen sind für ausgewiesene Mitglieder der angeschlossenen Vereine offen, die dort zwar Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht haben. Die Tagungen des DV finden zunächst einmal jährlich auf einem noch zu bestimmenden altheidnischen Thingplatz, also im Freien, statt.
Soweit mein Entwurf. Verbesserungsvorschläge erwünscht, insbesondere von Mitgliedern anderer heidnischer Vereine: Was müßte man noch ändern, damit auch sie sich hier wiederfinden könnten?
Wahrscheinlich wäre es besser, so einen Entwurf zuerst den in Frage kommenden Vereinen zuzusenden, statt ihn hier schon öffentlich zu diskutieren. Aber ich denke in Anbetracht des Mißtrauens untereinander ist der Gang in die Öffentlichkeit der einzigste gangbare Weg. Wenn alle Befürchtungen und Hinderungsgründe öffentlich geäußert und geklärt werden, ist das besser, als wenn aus dem Verborgenen gemauschelt wird. Und es ist ja auch nur ein Entwurf, eine Diskussionsgrundlage.
Lichtgruß, Geza