Forum für germanisches Altheidentum

Normale Version: Neuer heidnischer Dachverband
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Sehr schön, daß auch Wodanserben ein grundsätzliches Interesse an einem DV haben.

Was das Forum betrifft: Eine vollständige Unabhängigkeit gibt es nicht. Jedes heidnische Forum hat durch seine Betreiber immer auch einen Standpunkt. Auch wenn diese keinem Verein angehören, so stehen sie vielleicht inhaltlich einem bestimmten Verein oder bestimmten Richtung nahe. Außerdem ist "keinem Verein" anzugehören auch schon ein Standpunkt. Wer für sich eine Mitgliedschaft ablehnt, der wird auch zu Dachverbandsprojekten eher ablehnend stehen.

Wir müssen uns klarmachen, daß es also nirgends eine Objektivität gibt. Und unter dieser Prämisse ist dieses Forum genauso gut oder schlecht, wie jedes andere auch. Wegen seiner Meinung wird hier niemand gesperrt. Eine kürzlich erfolgte Sperrung (zweier Accounts einer Person) war wegen grober Beleidigungen im Chat.
Außerdem: Es wäre durchaus gut, wenn die DV-Frage zusätzlich auch woanders diskutiert würde. Vielleicht kommen dann bei diesen Diskussionen noch Dinge heraus, die wir mitberücksichtigen müßten, zumindest aber diskutieren sollten.

Bisher haben ja bereits 4 Gruppen ein grundsätzliches Interesse geäußert. Nun kommt es darauf an, weitere Gruppen zu gewinnen und die Organisationsstrukturen so zu gestalten, daß alle damit einverstanden sind.

Mir fielen z. B. noch zwei Dinge ein: Das Vetorecht bedeutet, daß eine einzige Gruppe jede Entscheidung des DV verhindern kann. Mithin könnte eine bösartig gesonnene Gruppe den DV völlig blockieren. Das sollte nicht sein. Deswegen denke ich, sollte die Anzahl der Vetos für eine Tagung des DV pro Gruppe auf 5 oder 3 oder X (sollte man sich halt noch genauer überlegen) beschränkt werden. Wer also z. B. 5 Abstimmungen des DV blockiert hat, der kann zwar bei einer 6. Abstimmung weiterhin dagegen sein, aber sie nicht per Veto verhindern. Wenn im DV eine Mehrheit ist, wird das dann auch umgesetzt. So wird jede Gemeinschaft angehalten, mit ihren Vetos zurückhaltend umzugehen.

Dann brauchen wir auch ein Schiedsverfahren, denn Streit unter Gruppen wird sicher nicht ausbleiben. Sollte ein Streit, der den DV oder seine Zielsetzung (mehr Akzeptanz des Heidentums in der Öffentlichkeit) behindert, entstanden sein, dann sollen sich beide Seiten auf 3 Personen als Schiedsrichter einigen. Diese Personen können auch aus dem Kreis der Gäste (Heiden, die nicht eine Gruppe vertreten, sondern Zuschauer sind) genommen werden. Die Entscheidung der Schiedsleute ist dann von beiden Seiten zu akzeptieren.

Die zwei Vertreter jeder heidnischen Vereinigung sollten ein Akkreditierungsschreiben haben, auf dem steht, daß und für wie lange sie die betreffende Gemeinschaft vertreten (etwa: unbegrenzt/ bis auf Widerruf/ für 5 Jahre usw., mindestens: Für 1 Jahr). Außerdem muß da stehen, daß die Vertreter berechtigt sind, für die Gruppe Entscheidungen zu treffen, ohne Rücksprache mit der Gruppe. Denn ansonsten würde keine Tagung des DV zu einem Ergebnis führen können, alle würden Rücksprache mit ihren Gruppen nehmen und dann müßte alles noch einmal im DV (in einer neuen Sitzung) behandelt werden. Die Gruppen sollten also Leute in den DV entsenden, denen sie vertrauen und die wissen, was ihre Gruppe will, und was nicht. Man könnte sie in der Gruppe wählen und gleich bei der Wahl mitteilen, welche Befugnisse sie haben werden. Dann wären sie von allen legitimiert. Aber das sollen die Gruppen selbst entscheiden.

Als Tagungsort des DV denke ich, richtet man sich nach dem Sitz der beteiligten Gruppen und wählt einen möglichst für alle relativ nahen Ort. Bei einer Gruppenzusammensetzung von HG, DG, WE und GGG würde sich Berlin anbieten. Sollten aber noch andere Gemeinschaften mit andern Sitzen hinzukommen, könnte der DV sich in der Mitte Deutschlands (Oberdorla) treffen. Dort gibt es (außerhalb des Museumsdorfes) einen schönen alten Thingplatz, der frei zugänglich ist. Die Zeit der Tagung sollte innerhalb von 14 Tagen nach Mittsommer sein (war die alte Allthingszeit), so daß man noch zu Hause seine Mittsommerfeiern begehen kann und danach erst zum DV reist. Es ist dann auch warm und man kann zelten und spart sich teure Hotels.

Irgendjemand sollte den Vorsitz für eine Tagung haben, d. h. die Diskussionen leiten. Das kann man mithilfe der Runen losen: Jeder zieht ein Runenstäbchen aus einem Beutel, wer die Rune mit dem niedrigsten Zahlwert zieht, der leitet diese Tagung (sofern er/sie es auch will, sonst kommt eben der mit dem nächsthöheren Zahlwert an die Reihe). Die Tagung kann auch einen Kandidaten als Tagungsleiter wählen, aber schon für diese Wahl braucht man ja einen, der diese Abstimmung leitet und der muß dann zuvor eben erlost werden.

Wie geht es nun weiter? Ich werde mal einen Vertreter der HG anrufen und ihn bitten, die Angelegenheit dem Vorstand der HG vorzulegen, desgleichen bei der DG. Denn ein grundsätzliches Interesse ist noch keine Zustimmung. Zum Glück drängen ja auch keine Termine, wir können alles in Ruhe besprechen.

Lichtgruß, Geza
Hallo an alle,

Zitat:Schön, dass jetzt schon zwei Vereine zusammen arbeiten. :)

"Beteiligung" ist hier das bessere Wort, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal anmerken. WE ist nicht hier um mit der GGG zusammen zu arbeiten, dafür gab und gibt es zu viele Differenzen. Das wollen wir nicht, die GGG ebenso wenig. Wir sind hier, weil wir die Idee für sinnvoll- und die Vorschläge für gut ausgearbeitet halten. Außerdem sehen wir bei Geza, und der GGG im Allgemeinen, die notwendige Ernsthaftigkeit und das notwendige Durchhaltevermögen, solch ein Projekt in Angriff zu nehmen. So komische Gebilde wie diesen zentralrat-der-heiden.de lass ich mal unkommentiert..... 16

Wir sind hier um aktiv an einer Bildung eines demokratischen DV in unserem Land mitzuwirken. Wir hoffen, daß sich weitere heidnische Vereine anschließen, ansonsten wäre das Projekt für uns gescheitert. Sollte am Ende die Gründung eines DV anstehen, welche nur GGG, HG (DG) und WE forcieren würden, würde sich auch WE wieder zurückziehen. So einen DV braucht es nicht, denn die GGG, HG und DG hängen eh zusammen - was sollen wir da.

Da die GGG, HG und DG zusammengehören in der Vertretung und deren Beschlüsse als zusammenfassend gelten, dennoch jeder 2 stimmberechtigte Vertreter schicken darf, braucht es für Demokratie also neben WE noch mindestens 2 weitere Vereine die mitmachen. Ansonsten ist die Sache hier sinnlos.

Ich möchte also gerne anfangen die ein oder andere Anmerkung zu machen. Ich werde jetzt nicht alles durchkommentieren mit "toll oder nicht toll", Sachen die nicht direkt angesprochen werden von mir, werden derzeit als in Ordnung angesehen.

1.

Ja, Mitglieder sollten "staatlich anerkannte" juristische Personen sein, sprich eingetragene Vereine. "Staatlich anerkannt" deswegen, weil auch nicht eingetragene Vereine ja dennoch juristische Personen sind. Ich denke es ist wichtig das eindeutiger darzustellen, im Eingangsbeitrag ist das nicht ganz so eindeutig ausgedrückt.

2.

Für die stimmberechtigten Vertreter pro Verein ist die Anzahl von 2 gut gewählt. Dennoch sollte es dort eine Staffelung geben. Das Beispiel von Geza mit Vereinen von 50 Mitgliedern und 200 Mitgliedern macht den großen Unterschied nicht, wenn allerdings - sollte es mal so kommen - ein e.V. mit 7 Mitgliedern die gleiche Anzahl an stimmberechtigen Vertretern wie ein e.V. mit 1000 Mitgliedern hat, stimmt as Verhältnis gar nicht mehr. Man sollte also über eine Staffelung nachdenken, diese sollte dann allerdings sehr grob sein und nicht proportional. Grundsätzlich hat also jeder Verein 2 Vertreter. Jetzt sollten es nicht 3 bei 50 sein, 4 bei 100 und 5 bei 150, sondern die Staffelung sollte dann eher so gestaltet werden: 2 bis 100, 3 bis 500 und 4 ab 500. Dies nur als Beispiel.

Das Argument das die Vereine ihre Mitgliederzahlen nicht offenlegen wollen, kann meines Erachtens nicht als Staffelhinderungsgrund akzeptiert werden. Die Vereine wissen das sie die Möglichkeit haben ab 100 Mitgliedern 3 Vertreter zu schicken, nehmen sie das nicht wahr weil sie den Nachweis für die 100 Mitglieder nicht bringen wollen oder generell die Mitgliederzahlen verschweigen, ist das ganz einfach deren Problem und dann bleibt es für sie bei 2 Vertretern. Weiter ist wichtig festzulegen, daß wenn es zu einer Staffelung kommen sollte, nur die direkten Vertragspartner der juristischen Person e.V. als Mitglieder gezählt werden. "Randgruppen" die keine direkten Mitglieder sind, dürfen in der Mitgliedermenge nicht berechnet werden. Ich spreche hier beispielsweise vom Ring der Freunde der GGG, aber selbstverständlich auch von der WE-Jugend.

3.

Zitat:Sollte eine Gruppe zu einem Treffen einmal nicht erschienen sein, darf das nicht genutzt werden, um hinter ihrem Rücken etwas durchzubringen. Ein Veto kann auch noch später eingelegt werden, wenn die Gruppe nicht informiert worden war.

Wenn die Gruppen fristgerecht eingeladen wurden zu einer Versammlung, ist ein nicht-erscheinen deren Problem. Für jede Gruppe sollte es möglich sein ihre Vertreter zu schicken. Der DV wäre absolut handlungs- und beschlußunfähig, wenn man bei jedem Beschluß warten muß ob irgendeine nicht erschienene Gruppe ein Veto einlegen möchte. Vetoregelung ist gut, aber bitte zeitnah auf der Versammlung.

4.

Zitat:Die Mitglieder des DV stimmen zu, sich in der Öffentlichkeit nicht zu bekämpfen, mögliche Differenzen werden im DV geklärt.

Hier muß klar definiert werden, was als "Bekämpfung" gilt und was als notwendiges Recht eines jeden Vereins. Auch muß Ursache und Wirkung beachtet werden. Ich gebe hierzu ein Beispiel:

Nehmen wir an, eine Gruppe "Heiden aus Potsdam e.V." und eine Gruppe "Heiden aus Oranienburg e.V." bestehen gemeinsam als Mitglieder im DV. Jetzt kommt der Vorsitzende von HaP auf die Idee öffentlich als Vertreter aller Heiden aus Brandenburg zu sprechen. Allerdings sind HaO ebenfalls Brandenburger, aber mit der öffentlichen Vertretung des Vorsitzenden von HaP nicht einverstanden und sie wurden von HaP auch nicht gefragt ob sie vertreten werden wollen. Dann muß es HaO erlaubt sein, sich öffentlich von dem Vorsitzenden von HaP zu distanzieren. Sowas muß Recht sein und darf innerhalb des Dv nicht als Bekämpfung von Seiten des HaO gelten, eher umgekehrt.

5.

Die Mitgliedschaft von "Rechten und/oder verfassungswidrigen Organisationen" muß anders geregelt werden. Wie weiß ich jetzt auch noch nicht. Das hat 2 Gründe:

- Geza hat Recht wenn er sagt, daß dann natürlich der VS geziehl boykottieren kann. Sowas darf nicht zugelassen werden.

- Weiter wichtig finde ich aber auch: Ein DV darf nicht politisch sein. Egal ob nun links oder rechts (ich stell mich hier auf keine Seite in dem Beispiel), wenn die Mitglieder der Gruppe wirklich Heiden sind und die Gruppe selbst nicht vorrangig politisch ist, muß sie Mitglied sein dürfen. Der DV darf nicht darüber urteilen was politisch korreckt ist und was nicht, einzig der Unterschied zwischen wahrer oder vorgeheuchelter Zugehörigkeit zum Heidentum zählt.

Ich finde, es sollte also schon eine gewisse Abstimmung geben wer Mitglied sein soll und wer nicht. Eine reine Dazugehörigkeitserklärung einzelner Vereine endet im Chaos irgendwann. Die Vereine sollten sich inhaltlich und strukturell vorstellen, die Mitgliedschaft im DV dann abgestimmt werden. Die Verhinderung von Konkurrenzaufnahmen muß dann unterbunden werden, beispielsweise dadurch das es im Aufnahmeverfahren kein Veto-Recht gibt.

5.1.

Der Punkt geht nahtlos von 5. über: Wenn Catrin selbst schon fragt was die DG mit Heidentum zu tun hat, muß natürlich genauer hingeschaut werden ob sie Mitglied sein darf oder ob nicht. Ich finde keine Infos über die DG und genauso wie ich, kann sie wohl niemand anderes der sie nicht kennt überhaupt ansatzweise einschätzen. Das geht nicht. Auch hier wäre eine inhaltlich und strukturelle Vorstellung der DG und Abstimmung im DV notwendig.

5.2.

Noch ein wichtiger Punkt für die Abstimmung von Aufnahmen: Ein Verein mit 70 Mitgliedern kann theoretischerweise 10 weitere, dazugehörige aber eigenständige e.V. gründen welche intern Beschlüsse fassen und bekäme somit 22 stimmberechtigte Vertreter. Das Beispiel mag etwas übertrieben sein, aber man versteht um was es geht - und sowas geht nicht.

Gruß, Ronny
Finde ich im Großen und Ganzen in Ordnung.

Doch hierzu möchte ich noch etwas sagen:

Zitat:Ich finde, es sollte also schon eine gewisse Abstimmung geben wer Mitglied sein soll und wer nicht. Eine reine Dazugehörigkeitserklärung einzelner Vereine endet im Chaos irgendwann.

Ich fände eine Dazugehörigkeitserklärung besser, weil es bei Abstimmungen doch wieder zur Ausgrenzung bestimmter Gruppen kommen kann aufgrund persönlicher Differenzen. Ich würde empfehlen, daß die Gruppe, die sich zum Glauben an die germanischen Götter bekennt, grundsätzlich aufgenommen werden kann (es sei denn, es handelt sich nach dem Gesetz um Verbrecher).

Zitat:Sollte am Ende die Gründung eines DV anstehen, welche nur GGG, HG (DG) und WE forcieren würden, würde sich auch WE wieder zurückziehen. So einen DV braucht es nicht, denn die GGG, HG und DG hängen eh zusammen - was sollen wir da.

Bei nur 4 Gruppen würde so ein Dachverband in der Tat wenig Sinn machen. Es müssen auch andere Vereine wie z. B. ER, VfgH usw. dazukommen. Allerdings hängen GGG, DG und HG nicht zusammen, sondern sind voneinander völlig unabhängige Vereine. GGG und DG stammen aus der gleichen Wurzel, habe sich aber lange vor unserer Zeit getrennt. GGG und HG wurden einst von den gleichen Leuten gegründet, sind aber schon seit vielen Jahren getrennt und haben nichts mehr miteinander zu tun. Es gibt leider auch keine Zusammenarbeit.
Zitat: Sollte am Ende die Gründung eines DV anstehen, welche nur GGG, HG (DG) und WE forcieren würden, würde sich auch WE wieder zurückziehen. So einen DV braucht es nicht, denn die GGG, HG und DG hängen eh zusammen - was sollen wir da.

Wie Catrin schon sagte, trifft das nicht zu. Es gab mit der DG vor Jahren einen Streit, ob DG oder GGG älter sind. Mit der HG gabs auch Streit um Liederrechte. Was die HG betrifft, so hatte ich mit einem Ex-Vorständler gesprochen, der war dafür. Der aktuelle Vorstand ist vielleicht dagegen. Ich werde in der nächsten Woche mit einem daraus sprechen.
Trotzdem fände ich einen DV mit 4 Vereinen schon gut, wenngleich es besser wäre, würden noch mehr dazukommen (was ja auch noch nachträglich geht). Man könnte erstmal sehen, ob es läuft. Wenn es nicht läuft, kann jeder Verein jederzeit wieder austreten.

Zitat: Da die GGG, HG und DG zusammengehören in der Vertretung und deren Beschlüsse als zusammenfassend gelten, dennoch jeder 2 stimmberechtigte Vertreter schicken darf, braucht es für Demokratie also neben WE noch mindestens 2 weitere Vereine die mitmachen. Ansonsten ist die Sache hier sinnlos.

Die Befürchtung, daß WE von einem Block überstimmt werden würde, sehe ich nicht. Eher daß die GGG überstimmt wird. Aber jeder hat sein Veto und kann Abstimmungen, die ihm gegen den Strich gehen, verhindern. Und religiöse Dinge werden gar nicht behandelt. Selbst wenn man überstimmt würde, hätte das doch für den eigenen Verein keine negativen Folgen. Wenn z. B. der DV beschließt, sich wegen der Unterdrückung des Heidentums an die UN-Menschenrechtskommissarin zu wenden mag man auch dagegen gewesen sein, es wird einem dennoch nicht schaden.
Wenn Du aber trotzdem diese Befürchtung noch hast, dann bitte ich Dich, beim ER und VfGH für einen Beitritt zu werben (auf mich hören die ja nicht), dann wäre diese Befürchtung widerlegt.

Zu den Punkten:

Punkt 1. Sehe ich genauso, ist noch besser gesagt.

Punkt 2. Finde ich zu aufwendig. Kein Verein will die Namen seiner mühevoll geworbenen Mitglieder vorlegen. Aber das müßte man, denn die anderen müßten ja überprüfen können, ob das wirklich Mitglieder sind, oder nur Adressen, die aus dem Telefonbuch abgeschrieben wurden. Vertrauen gut, Kontrolle besser. Vereine dürfen aber (aus Datenschutzgründen) Mitgliedsnamen und Adressen nicht an Außenstehende weitergeben. Und wenn irgendwann ein Verein aus dem DV austritt und die Mitgliederlisten der andern nutzt, um denen mal eben eine Werbung zu senden? Das ist alles nicht machbar.
Wir wissen, daß sich die Mitgliederzahlen heidnischer Vereine in Deutschland zwischen 20 und 200 bewegen. Es sind also nicht so große Unterschiede vorhanden. Und wenn das Stimmrecht von der Zahl abhängig wäre, dann bräuchte ein Verein nur seine Beiträge herabsetzen oder ganz freie Mitgliedschaft machen, schon hätte er mehr Mitglieder. Oder was, wenn ein großer Verein (z. B. Pagan Federation) mit 6 Stimmberechtigten Mitgliedern die andern alle überstimmt, die nur je zwei haben? Der DV würde doch damit zu einer Unterorganisation dieser großen Vereinigung. Und andere, kleinere Vereine würden so gar nicht angesprochen werden können.
Der Aufwand, der betrieben werden müßte, um einen Verein mit 49 Mitgliedern in 7 Vereine mit je 7 Mitgliedern zu zerlegen, nur um mehr Stimmen zu haben, ist doch unrealistisch: Satzungen erstellen, Notare beauftragen und Gebühren zahlen. Vor allem aber: Leute dazu bringen, das mitzumachen. Das dürfte recht schwer werden. Und das alles dann, damit man etwas im DV mit Mehrheit abstimmt. Die andern Gruppen im DV würden ihr Veto einlegen und die ganze Mühe war umsonst. Oder sie treten gleich aus dem DV wieder aus. Da verbleiben dann die 7 Scheinvereine unter sich.
Die Leute vom „Ring der Freunde“ der GGG könnte man mit einer einfachen Satzungsänderung als beitragsfreie Vollmitglieder in die GGG aufnehmen um sich so mehr Staffelstimmen zu sichern. Aber das ist weder geplant, noch sinnvoll. Staffelstimmen finde ich nicht richtig.

Zitat: Wenn die Gruppen fristgerecht eingeladen wurden zu einer Versammlung, ist ein nicht-erscheinen deren Problem.

So würde ich es auch sehen wollen. Leider weiß ich aus der politischen Erfahrung (bei den Grünen), daß Leute extra Termine für Sitzungen gewählt hatten, wo die „andere Seite“ gerade keine Zeit hatte, um so etwas durchzubekommen, was die andern abgelehnt hätten. Neuheiden (die am Wochenende die Feste feiern) könnten z. B. Treffen des DV auf den genauen Termin eines altheidnischen Festes legen, um so die Altheiden an der Teilnahme am DV zu hindern. Es geht also darum, die Leute nicht irgendwie zu überrumüpeln. Was im DV abgestimmt wird, dahinter sollen alle auch wirklich stehen können. Termintricks (Urlaubszeit usw.) sollten nicht möglich sein. Deswegen die Möglichkeit der nachträglichen Vetoeinlegung (die man allerdings auf die jeweils nichtanwesenden Gruppen allein beschränken könnte).

Zu Punkt 4. Falls der DV beschließt, daß die Vereine untereinander Burgfrieden halten sollen, darf man natürlich dennoch weiterhin die Unterschiede der Gruppen und Richtungen aufzeigen. Man müßte es dann eben nur friedlich (ohne persönliche Angriffe und Vorwürfe) tun. Zum Beispiel GGG/WE: Man kann doch ganz sachlich die Positionen darlegen. Das haben selbst BRD und DDR geschafft.

Zu Punkt 5. Stimme Dir zu, der VS ist als Kriterium problematisch. Man könnte das Kriterium des VS bestehen lassen, aber zusätzlich in so einem Falle eine Einzelfallprüfung machen. Meist kennt man ja die Gruppen, und kann vielleicht schon übersehen, ob eine Vereinigung zu Recht oder zu Unrecht beim VS geführt wird. Da könnte dann der DV trotzdem die Gruppe aufnehmen. Hier bedarf es dann auch einer Abstimmung.

Aber ansonsten sollte es keine Abstimmungen bezüglich der Aufnahme neuer Vereine geben. Nur weil einige Gruppen früher da waren, als andere sollen die nun entscheiden dürfen, wer noch mit dazukommt? Das finde ich nicht gut. Es muß eindeutige Kriterien geben, wenn die erfüllt sind, ist eine Gruppe dabei, und niemand darf sie einfach so fernhalten. Der Konkurrenz ist man meist nicht gutgesonnen und Streitereien gabs ja genug in der Vergangenheit. Die sollen jetzt bei der Aufnahme nicht wieder entscheidend werden. Der DV lebt davon, viele Vereine zu bekommen.

Punkt 5.1: Wenn die Präambel des DV (Kriterium) sagt, daß der DV polytheistische germ. Und celt. Heidenvereine aufnimmt, dann ist das ein Fakt. Wenn die DG aufgenommen werden will, muß sie sich grundsätzlich zum Polytheismus (Götterglauben) bekennen. Wenn sie das nicht tut, kann sie nicht in den DV. Die Erfüllung der Kriterien muß der DV natürlich schon machen, das ist klar.

Lichtgruß, Geza
Zitat:Und wenn das Stimmrecht von der Zahl abhängig wäre, dann bräuchte ein Verein nur seine Beiträge herabsetzen oder ganz freie Mitgliedschaft machen, schon hätte er mehr Mitglieder.

Ja stimmt, das wäre problematisch. Die Großen fräßen die Kleinen. Wäre nicht gut und daher fände ich es auch besser, wenn jeder Verein unabhängig von der Mitgliederzahl 2 Vertreter senden würde. Dann wäre die Gleichberechtigung eher gewährleistet und es kame nicht zu einer Unterdrückung von Minderheiten.
Hallo an alle,

Gegenvorschläge sind immer etwas zu sehr ins Gegenteil dargestellt, um allgemein den Diskussionsbedarf herauszuheben, das ist klar. Am Ende sollen Kompromisse stehen und ich denke die können wir auch in jeder Hinsicht finden. Wenn eine Seite gar keine Abstimmung möchte, die andere immer, dann könnte man zumindest Ausnahmeregelungen treffen.

Die Diskussion ob GGG, HG und DG zusammen gehören oder nicht, soll hier nicht geführt werden und würde wahrscheinlich auch zu keinem Ergebnis kommen, einfach aus dem Grund weil eh jeder Außenstehende nur die Infos hat die er von genau dieser Seite bekommt. Jeder Verein wird das anders beurteilen und die Freiheit soll auch jeder haben. Ich habe nur kurz unseren Standpunkt erläutert, das wir den Sinn am DV nicht sehen solange nicht mehr Vereine mitmachen. Bei diesem Standpunkt bleiben wir auch, wie es dann am Ende aussieht liegt eh nicht in unserer Macht.

Zitat:Wenn Du aber trotzdem diese Befürchtung noch hast, dann bitte ich Dich, beim ER und VfGH für einen Beitritt zu werben (auf mich hören die ja nicht), dann wäre diese Befürchtung widerlegt.

Wie kommst Du darauf das die auf mich mehr hören könnten als auf Dich? 10 Ich habe mit denen genauso wenig zu tun und WE wird von den anderen genauso mißtrauisch betrachtet wie die GGG und in einen Topf geworfen, auch wenn GGG und WE nichts miteinander zu tun haben. Aber selbst wenn es anders wäre, so gäbe es gar nicht den Versuch von mir die dazu zu bringen auf mich zu hören. Die lesen hier mit, die können selbst denken, wenn sie nicht über den Tellerrand schauen können, kann sie eh niemand überzeugen. Meine Werbung braucht es nicht.

Gut, kommen wir wieder zu den inhaltlichen Dingen:

Eure Argumente gegen die Staffelstimmen überzeugen mich.

Zitat:So würde ich es auch sehen wollen. Leider weiß ich aus der politischen Erfahrung (bei den Grünen), daß Leute extra Termine für Sitzungen gewählt hatten, wo die „andere Seite“ gerade keine Zeit hatte, um so etwas durchzubekommen, was die andern abgelehnt hätten.

Die geschilderte Problematik ist für mich verständlich und nachvollziehbar aber kein Argument, denn man kann das ganz einfach umgehen und das Problem aushebeln. Es gibt ja eh keine höhere Instanz als die Versammlung aller Vereine und aus diesem Grund gibt es auch keine Instanz die Termine festlegen kann. Es müssen also so oder so von vornherein feste Termine gelegt werden, beispielsweise "immer das 2. Wochenende nach Mittsommer". Und wer dann nicht kommt hat Pech, aber auch niemand kann ein Kommen verhindern.

Zitat:Man müßte es dann eben nur friedlich (ohne persönliche Angriffe und Vorwürfe) tun.

Wer entscheidet denn wer Recht hat und wer nicht? Dinge die einer als Vorwurf sieht, sieht der andere vielleicht als Fakt und umgedreht. Nein, ein DV soll die gemeinsamen Interessen vertreten, er darf nicht zu einem Maulkorb für die freie Meinungsäußerung werden, denn dann geht die Demokratie flöten.

Zitat:Aber ansonsten sollte es keine Abstimmungen bezüglich der Aufnahme neuer Vereine geben. Nur weil einige Gruppen früher da waren, als andere sollen die nun entscheiden dürfen, wer noch mit dazukommt? Das finde ich nicht gut. Es muß eindeutige Kriterien geben, wenn die erfüllt sind, ist eine Gruppe dabei,

Gut dem stimme ich zu. Dann sollten diese Kriterien definiert werden, damit wir mal eine Grundlage haben über die wir sprechen können und um von den Spekulationen "was wäre wenn" wegzukommen.

Gruß, Ronny
Hallo Ronny,

wir sind ja soweit einig. Die Frage wäre noch, ob wir den DV nur für germanische Heiden oder auch für celtische Heiden haben wollen (wobei ich celtische Vereine eigentlich gar nicht kenne).

Den festen Termin finde ich auch gut. Aber nicht immer werden 2 Leute kommen können. Wenn eine Vereinigung mal nur einen schickt, muß der beide Stimmen der Gruppe haben.

Was unterschiedliche Sichtweisen betrifft: Es muß da niemand entscheiden, wer Recht hat. Es muß ein DV eben nur nach Außen hin einig sein. Die Unterschiede kann man doch objektiv benennen: Die DDR erkennt den Viermächtestatus nicht für Ganz-Berlin, sondern nur für Westberlin an und die BRD erkennt die DDR nicht als Ausland an. Da hatte jeder seine Positionen, die dem andern nicht gefielen. Aber trotz dieser sich entgegenstehenden Positionen hat man über Besucherregeln usw. verhandelt, und das halt ausgeklammert..

Nochmal: Der DV soll die Verhandlungen oder nötigen Dinge einer Etablierung des Heidentums in der Gesellschaft regeln, er kann und darf keine religiösen Dinge regeln (dazu sind Vereinsvertreter nicht qualifiziert, und die Mitglieder der Vereine wollen ja auch gar keine religiösen Veränderungen, erst recht nicht von außen). Das bedeutet, mein Amt als oberster Gode des Altheidentums bleibt unverändert, lediglich könnte ich die politischen Verhandlungen mit Behörden (z. B. wegen Feuergenehmigungen) an den DV weiterleiten, also die "weltlichen" Dinge.
Und andere Vereine werden es ähnlich machen: Der ER wird religiös seinem Warder of the Lore folgen, der VfgH seinem Ewart. Deren Funktionen haben mit dem DV nichts zu tun.

Lichtgruß, Geza
Hallo Geza,

Zitat:Nochmal: Der DV soll die Verhandlungen oder nötigen Dinge einer Etablierung des Heidentums in der Gesellschaft regeln, er kann und darf keine religiösen Dinge regeln

Natürlich, das ist mir vollkommen bewusst. Ich habe den Sinn des DV schon verstanden und verstehe Deine Intention für diesen Diskussionseinwurf gerade nicht?

Zitat:Das bedeutet, mein Amt als oberster Gode des Altheidentums bleibt unverändert

Selbstverständlich darf der DV Dein Amt nicht reglementieren, aber genauso wenig unser dagegen sein oder das dagegen sein der Anderen. Um es mal deutlich auszudrücken (ich hoffe und bitte wirklich darum das dies zu keiner weiteren Diskussion führt, denn diese gehört hier wirklich nicht her): Der DV soll Dir nicht das Allsherjargodenamt streitig machen, dafür ist der DV nicht da da hast Du vollkommen Recht. Aber der DV ist genauso wenig dafür da um allen Kritikern und Ablehnern des Allsherjargodenamt einen Maulkorb anzulegen, durch eine "wir haben uns alle lieb"-Klausel.

Diese Problematik hat in der Diskussion um den DV und dem eventuellen späteren DV selbst nichts zu suchen!

In diesem Sinne:

Zitat:Es muß da niemand entscheiden, wer Recht hat. Es muß ein DV eben nur nach Außen hin einig sein.

Der DV ist nach außen hin einig durch gemeinsame Beschlüsse und gemeinsam durchgesetzte Interessen. Deswegen muß niemand entscheiden wer Recht hat. Nein, die Frage selbst darf sich gar nicht erst stellen. Den DV als solches geht es nichts an ob sich die Gruppen untereinander grün sind oder nicht.

Zitat:Die Frage wäre noch, ob wir den DV nur für germanische Heiden oder auch für celtische Heiden haben wollen (wobei ich celtische Vereine eigentlich gar nicht kenne).

Ehrlich gesagt bin ich mir selbst ziemlich unschlüssig bei der Frage. Mich würde es nicht stören wenn am Ende keltische Heiden dabei wären, würde mich selbst aber für einen rein germanischen DV aussprechen. Wenn der DV auch keltische Heiden nimmt, wäre das ohne jede Konsequenz. Ich meine damit: Entweder der DV nimmt nur germansiche Heiden, oder ALLE Heiden in Deutschland, egal welcher Richtung sie angehören, nicht nur keltische neben germanischen.

Zitat:Den festen Termin finde ich auch gut. Aber nicht immer werden 2 Leute kommen können. Wenn eine Vereinigung mal nur einen schickt, muß der beide Stimmen der Gruppe haben.

Darin sehe ich keinerlei Probleme.

Gruß, Ronny
Zitat:Den DV als solches geht es nichts an ob sich die Gruppen untereinander grün sind oder nicht.

Das sehe ich auch so. Sollte keine Rolle spielen.

Die Frage zu den keltischen Heiden:
Germanen und Kelten sind die Ureinwohner des heutigen deutschen Gebietes. Man kann also sagen, daß die Hälfte der Deutschen keltische Wurzeln hat. Deswegen gehört neben der germanischen auch die keltische Kultur zu unserem Erbe. Deshalb fände ich es gut, wenn der DV für alle germanischen und keltischen Heiden offenstehen würde. Aber dann eben wirklich nur germanisch (dazu zähle ich auch das Wendische) und keltisch. Wäre mein Vorschlag.
Es wären also noch zu klären: Name des DV und Höhe der Beiträge, die jeder Verein jährlich in die Kasse des DV gibt. Damit muß ja die Arbeit finanziert werden.

Dann müßte noch überlegt werden, wie man damit umgeht, wenn ein Verein im DV plötzlich erstmalig im Verfassungsschutzbericht erscheint. Soll man den dann ausschließen, soll man diskutieren oder sagen wir: Wer einmal anerkannt im DV ist, kann machen was er will, er kann nicht ausgeschlossen werden.
(Theoretisch ist ja eine Vereinsunterwanderung möglich, so daß ein Verein nun plötzlich rechtsextrem wird). Das würde bedeuten, daß wegen dieses Vereins der ganze DV angegriffen werden könnte.
Denn, des bin ich gewiß, wenn wir erst einen DV mit breiter Unterstützung haben, werden unsere Gegner alles tun, um den schlechtzumachen: Sie werden ihn in eine rechte Ecke stellen (und sich dabei auf einzelne Mitgliedsvereine oder sogar nur einzelne Mitglieder eines Mitgliedsvereines berufen), sie werden versuchen, die Einigkeit der Vereine zu zerstören um so den ganzen DV zu treffen usw. Wir werden uns dann also auf starken Gegenwind einstellen müssen, denn in unserm Staat kann jeder ungehindert machen, was er will, Wenn das aber größere Gruppen zusammenbringt, in die Öffentlichkeit getreten wird und man auch Rechte einfordert, dann ziehen einige unserer Gegner die Notbremse.

Und was den Tagungstermin betrifft: 2 Wochen nach Mittsommer ist deswegen problematisch, weil die verschiedenen Gemeinschaften Mittsommer an unterschiedlichen Tagen feiern. Wir z. B. genau am Abend der längsten Nacht, doch manche richten sich nach den Meteorologen, und wenn die sagen, die Sonnenwende ist am 22. um 1 Uhr Nachts, feiern diese Neuheiden erst am Abend vom 22. zum 23., nicht am 21. zum 22. Und manche gar feiern immer erst am Wochenende danach. Vielleicht sollten wir deswegen besser den 1. 7. festlegen, oder das 1. Wochenende (den 1. Sonntag) im Juli. Am Sonntag kann man preiswerter mit der Bahn reisen und hat auch als berufstätiger Mensch eher Zeit.

Soll die Anzahl der Vetos jeder Vereinigung für eine Tagung beschränkt werden, oder nicht? Also z. B. 5 oder 3 oder 10? Nur damit Vereine, die alles boykottieren wollen, nicht durchkommen? Wer dann seine 5 Vetos vergeben hat und es kommt eine Abstimmung über etwas, das er unter keinen Umständen will, der kann dann immer noch aus dem DV austreten.

Und wie gehen wir mit Vereinen um, die schon einmal im DV waren, dann austraten, und nun plötzlich wieder dabei sein wollen? Wenn wir das nämlich erlauben, können wir gleich auf Vetos verzichten. Ein Verein würde dann einfach vor der Abstimmung austreten und hernach wieder seinen Eintritt erklären. Ich würde in so einem Falle doch eine Abstimmung über die Zweitaufnahme für sinnvoll halten.
Das Stimmrecht muß natürlich an die Zahlung der Beiträge geknüpft sein. Wer seinen Beitrag nicht zahlt, der kann auch nicht mit abstimmen.

Lichtgruß, Geza
Zitat:Vielleicht sollten wir deswegen besser den 1. 7. festlegen, oder das 1. Wochenende (den 1. Sonntag) im Juli.

Ich würde den 1. Sonnabend (Samstag) im Juli für am besten halten.
Hallo an alle,

um die Höhe des Beitrages festzulegen, müsste vorerst geklärt werden was damit bezahlt werden soll. Jeder Verein kommt in Eigenregie zum Treffen und wenn es im Freien stattfindet, würden keine Kosten auf den DV zukommen. Weiter stellt sich mir die Frage, wie die DV-Kasse geregelt sein soll, wenn es keinen Vorsitz gibt. Wer verwaltet die Kasse?

Zu Vereinen im VS-Bericht würde ich auch vorschlagen, das man dann Einzelfallabstimmungen trifft, ebenso bei Zweitaufnahmen.

Vetos würde ich gar nicht mal begrenzen, mit folgendem Grund: legen wir uns jetzt auf 5 Vetos fest, wissen wir ja nicht was und wieviel später mal entschieden wird. Beschließt der DV im Schnitt pro Sitzung 4 Sachen, ist die Vetobegrenzung hinfällig, beschließt er im Schnitt 40 Sachen, sind 5 Vetos vielleicht zu wenig. Wir wissen das ja vorher nicht. Deswegen würde ich da einfach an den gesunden Menschenverstand appelieren. Der DV soll das Heidentum ja vorran bringen. Ein Verein der nur Vetos nutzt, schon aus Prinzip, blockiert den Sinn des DV grob fahrlässig--> Ausschluß nach Abstimmung. Da wäre ich gar nicht so zimperlich.

Gruß, Ronny
Ich denke mal, daß die Öffentlichkeitsarbeit durchaus Kosten verursachen wird. Der DV sollte dann eines Person, der das größte Vertrauen entgegengebracht wird, mit der Verwaltung der Kasse betreuen. Dazu sollte es eine Beratung und Abstimmung aller DV-Mitglieder geben.
Hallo Ronny,

der DV soll doch Briefe schreiben, Eingaben machen, vielleicht auch mal einen Prozeß führen. Dazu braucht es Geld. Vielleicht will er seine Beschlüsse auch in Form eines Rundbriefes verbreiten.
Der WCER kostet 100 Euro pro Gemeinschaft und Jahr, das finde ich zu hoch.

Ausschluß einer Vereinigung nach Diskussion und Abstimmung will ich ja gerade nicht. Angenommen der DV arbeitet gut und erfolgreich. Wie will man verhindern, daß dann willkürlich eine Vereinigung ausgeschlossen wird (nach irgendeinem fadenscheinischen Vorwurf wird abgestimmt)? Du hattest z. B. gedacht, GGG, DG und HG würden zusammengehören. Selbst wenn dann noch der ER dabei wäre, hätten die drei die Mehrheit und könnten ganz willkürlich WE per Abstimmung ausschließen.
Wir dürfen nicht vergessen, viele Vereine sehen andere als Konkurrenten und Gegner und haben schon in der Vergangenheit auch unfaire Mittel angewendet.

Ich möchte diese Möglichkeit dem DV nicht geben. Ausgeschlossen kann nur eine Vereinigung werden, die völlig eindeutig gegen die Aufnahmekriterien (z. B.rechtsextrem und im VS-Bericht) verstoßen hat und verstößt. Aber auch der würde ich die Möglichkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens geben.

Lg., Geza
Hallo an alle,

nur damit wir uns nicht falsch verstehen: ich bin nicht gegen einen Beitrag, mir ging es wirklich nur darum das man die Ausgaben grob kennen muß bevor eine Höhe festgelegt werden kann.

Zitat:Der DV sollte dann eines Person, der das größte Vertrauen entgegengebracht wird, mit der Verwaltung der Kasse betreuen. Dazu sollte es eine Beratung und Abstimmung aller DV-Mitglieder geben.

Fände ich in Ordnung, befürchte aber fast das das nicht funktionieren wird bei den ganzen Streitereien untereinander. Keiner vertraut dem Anderen.

Das eine Vereinigung fadenscheinig ausgeschlossen werden kann, will keiner. man müsste das dann schon genau reglementieren und Ausschlußkriterien definieren. Das ist schwer, ist mir bewusst. Aber dann müssten wir eine andere Regelung für Vetobegrenzung finden. Prozentsatz festlegen wäre wohl am sichersten weil man nicht weiß wieviele Abstimmungen immer gemacht werden.

Gruß, Ronny
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